Die schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte erreicht werden höchstens 3 Nuller
Schiesspflichtige Schützen müssen zum Schiessen des obligatorischen Programms ihre Persönliche Waffe, das Schiessbüchlein oder ihren Leistungsausweis mitbringen. Schützen mit Leihwaffen müssen an die obligatorische Übung das Schiessbüchlein oder den Leistungsausweis und das Dienstbüchlein mitbringen. Das weisse Aufgebot mit Etikette ist unbedingt mitzubringen.